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Kredit ablösen – wann und für wen lohnt es sich?

Einen Kredit abzulösen bedeutet: Sie nehmen einen neuen Kredit zu besseren Konditionen auf und zahlen damit den oder die alten Kredite vorzeitig zurück. Das Ergebnis: niedrigere Monatsrate, geringere Zinskosten oder beides. Besonders attraktiv ist die Ablösung bei Krediten, die vor mehreren Jahren zu deutlich höheren Zinsen abgeschlossen wurden – oder bei mehreren parallel laufenden Krediten, die zusammengelegt werden sollen.

Auch teure Dispokredite lassen sich ablösen. Wer dauerhaft im Dispo ist und Zinsen von 9–14 % zahlt, kann mit einem Ratenkredit bei 5–7 % schnell mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen. Mehr Details auch auf unserer Umschuldungsseite.

Wichtig: Vor der Ablösung sollten Sie die Vorfälligkeitsentschädigung des bestehenden Kredits berücksichtigen. Banken dürfen diese Gebühr nach §502 BGB berechnen – maximal 1 % der Restschuld (bzw. 0,5 % bei Restlaufzeit unter einem Jahr). Erst wenn die Zinsersparnis nach Abzug der Vorfälligkeitsentschädigung positiv ist, lohnt sich die Ablösung wirklich.

Vorfälligkeitsentschädigung – das müssen Sie wissen

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der "Preis" für die vorzeitige Rückzahlung Ihres Kredits. Banken berechnen sie als Ausgleich für die entgangenen Zinseinnahmen. Bei Verbraucherkrediten ist die Höhe gesetzlich gedeckelt: maximal 1 % der Restschuld bei Restlaufzeit über einem Jahr, maximal 0,5 % bei Restlaufzeit unter einem Jahr. Bei einer Restschuld von 15.000 Euro fällt also höchstens 150 Euro Vorfälligkeitsentschädigung an.

Eine Faustregel zur Beurteilung der Ablöse-Lohnhaftigkeit: Wenn die Zinsdifferenz zwischen altem und neuem Kredit mindestens 0,5 Prozentpunkte beträgt und die Restlaufzeit noch mindestens 12 Monate hat, lohnt sich die Ablösung in der Regel auch nach Vorfälligkeitsentschädigung. Bei größeren Zinsdifferenzen oder längeren Restlaufzeiten wird die Ersparnis entsprechend höher.

Sonderfall: Manche älteren Kreditverträge enthalten Klauseln, die eine Ablösung erschweren oder höhere Vorfälligkeitsentschädigungen vorsehen. Prüfen Sie Ihren Kreditvertrag genau – oder lassen Sie ihn prüfen. Bei Verträgen ab 2010 mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung kann sogar ein "Widerrufsjoker" greifen, der eine Ablösung ohne Vorfälligkeitsentschädigung ermöglicht.

Wann lohnt sich die Kreditablösung?

Diese Situationen sind klassische Fälle für eine erfolgreiche Kreditablösung:

Hohe Zinsen aus Altvertrag

Kredit aus 2018–2022 mit Zinsen über 7 % – heute günstiger refinanzieren

Mehrere parallele Kredite

Zwei oder mehr Kredite zu einem zusammenfassen – nur noch eine Rate

Teurer Dispokredit

Dauerhafter Dispo mit 10–14 % – durch günstigen Ratenkredit ersetzen

Kreditkarten-Schulden

Teilzahlung der Kreditkarte (15–20 %) ablösen und sparen

Autokredit umschulden

Bestehenden Autokredit zu besseren Konditionen ablösen

Lange Restlaufzeit

Bei mehr als 24 Monaten Restlaufzeit lohnt sich der Wechsel besonders

Wie viel kann ich durch Ablösung sparen?

Hier sehen Sie konkret, wie viel Sie durch eine Kreditablösung sparen können – nach Abzug der Vorfälligkeitsentschädigung:

Beispielrechnungen für die Ersparnis durch Ablösung:

Kreditsumme Laufzeit Eff. Jahreszins Monatsrate (ca.) Gesamtbetrag (ca.)
5.000 € 24 Mon. Restlaufzeit 8,99 → 5,99 % VFE ca. 50 € Ersparnis ca. 110 €
10.000 € 36 Mon. Restlaufzeit 8,49 → 5,99 % VFE ca. 100 € Ersparnis ca. 280 €
15.000 € 48 Mon. Restlaufzeit 7,99 → 5,99 % VFE ca. 150 € Ersparnis ca. 470 €
20.000 € 60 Mon. Restlaufzeit 8,49 → 5,99 % VFE ca. 200 € Ersparnis ca. 1.180 €
30.000 € 60 Mon. Restlaufzeit 8,99 → 6,49 % VFE ca. 300 € Ersparnis ca. 1.860 €

VFE = Vorfälligkeitsentschädigung. Beispielrechnungen mit gerundeten Werten. Tatsächliche Ersparnis hängt von individuellen Konditionen ab.

Tipp: Eine Faustregel besagt: Bei Restlaufzeit über 12 Monaten und Zinsdifferenz ab 0,5 Prozentpunkten lohnt sich die Ablösung fast immer – auch nach Abzug der Vorfälligkeitsentschädigung.

So berechnen Sie die Lohnhaftigkeit Ihrer Ablösung

Vor der Entscheidung sollten Sie diese Punkte konkret durchrechnen. Hier die wichtigsten Faktoren:

Diese Werte brauchen Sie für die Ablöse-Berechnung:

Kreditsumme Laufzeit Eff. Jahreszins Monatsrate (ca.) Gesamtbetrag (ca.)
Restschuld aus Tilgungsplan aktuell in € genau Basis für Berechnung
Restlaufzeit in Monaten verbleibend für VFE-Höhe unter 1 Jahr → 0,5 %
Effektivzins alt aus Vertrag jährlich tatsächlich inkl. Bearbeitungskosten
Effektivzins neu aus Angebot jährlich gewünscht aus Vergleichsangebot
Vorfälligkeitsentschädigung max. 1 % der Restschuld 0,5 % unter 1 Jahr nach §502 BGB
Bearbeitungskosten beim neuen Kredit meist 0 € eff. Zins enthält alles transparent prüfen

Diese Werte finden Sie im Tilgungsplan Ihres bestehenden Kredits oder im Online-Banking. Der Tilgungsplan ist auf Anfrage bei Ihrer Bank erhältlich.

Wichtig: Die Ablöse-Berechnung über kredit24.com ist Schufa-neutral. Sie können verschiedene Szenarien durchspielen, ohne Ihren Score zu belasten.

In 3 Schritten zur Kreditablösung

1

Restschuld & Restlaufzeit ermitteln

Sehen Sie im Tilgungsplan Ihres bestehenden Kredits die aktuelle Restschuld und Restlaufzeit nach. Notieren Sie zusätzlich den effektiven Jahreszins. Bei Online-Krediten finden Sie diese Daten meist im Online-Banking, ansonsten auf Anfrage bei Ihrer Bank.

2

Neuen Kredit vergleichen & berechnen

Mit dem Online-Rechner geben Sie die Restschuld als Wunschsumme ein und wählen eine passende Laufzeit. Wichtig: Den effektiven Jahreszins als Vergleichsgröße nehmen. Berechnen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung (max. 1 % der Restschuld) und prüfen Sie, ob die Ersparnis positiv bleibt.

3

Antrag stellen & alten Kredit ablösen

Antrag online stellen, per Video-Ident identifizieren und Vertrag elektronisch unterzeichnen. Nach Auszahlung des neuen Kredits zahlen Sie den alten Kredit vorzeitig zurück. Manche Banken bieten direkte Ablösung an – die neue Bank überweist dann direkt an die alte Bank.

Warum Kreditnehmer kredit24.com nutzen

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Kein Abschluss nötig – die Anfrage ist vollständig kostenfrei.

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Die Konditionsanfrage hat keine Auswirkung auf Ihren Schufa-Score.

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Ihr Antrag wird mit Angeboten verschiedener Kreditgeber abgeglichen.

So prüfen wir Inhalte auf dieser Seite

Unsere Inhalte werden mit dem Ziel erstellt, komplexe Finanzthemen rund um Kreditablösung und Umschuldung verständlich und transparent aufzubereiten. Dabei achten wir auf:

  • klare, verständliche Sprache ohne Finanzjargon
  • sachliche Darstellung ohne unrealistische Zinsversprechen
  • regelmäßige Aktualisierung der Zinsbeispiele und Marktinformationen
  • Trennung von Information und Werbung
  • nachvollziehbare Struktur für Nutzer, Suchmaschinen und KI-Systeme

Gerade beim Thema Kreditablösung und Vorfälligkeitsentschädigung ist es wichtig, realistische Erwartungen zu setzen. Die auf dieser Seite genannten Beispielrechnungen sind repräsentativ – die individuelle Ersparnis hängt von Restschuld, Restlaufzeit, Zinsdifferenz und Vorfälligkeitsentschädigung ab.

Die Inhalte dienen der Orientierung. Bei rechtlichen Detailfragen zum Widerrufsrecht oder bei sehr alten Kreditverträgen empfehlen wir, im Zweifel eine unabhängige Verbraucherschutzberatung zu konsultieren.

Was Sie für die Kreditablösung bereithalten sollten

Für die Ablösung brauchen Sie sowohl Daten zum bestehenden als auch zum neuen Kredit. Diese Angaben sollten Sie vorbereiten:

Bestehender Kredit

Aktuelle Restschuld, Restlaufzeit, effektiver Jahreszins. Diese Daten finden Sie im Tilgungsplan oder im Online-Banking. Bei Bedarf bei der Bank anfordern.

Einkommen & Beschäftigung

Ihr aktuelles Nettoeinkommen und Ihre Beschäftigungssituation. Bei verbesserter Bonität seit Abschluss des Altvertrags lohnt sich der Wechsel oft besonders.

Vorfälligkeitsentschädigung

Maximal 1 % der Restschuld bei Restlaufzeit über einem Jahr (sonst 0,5 %). Genaue Höhe können Sie bei der alten Bank erfragen.

Wohnsitz & SCHUFA

Ein fester Wohnsitz in Deutschland und eine saubere SCHUFA-Auskunft sind Grundvoraussetzungen für den neuen Kredit. Die Konditionsanfrage selbst ist Schufa-neutral.

Alle Angaben werden SSL-verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Vermittlung passender Kreditangebote verwendet – nicht weitergegeben, nicht verkauft.

Kredit ablösen oder weiterlaufen lassen – wann lohnt sich was?

Nicht in jedem Fall ist eine Ablösung sinnvoll. Hier die Faustregeln, wann sich der Wechsel lohnt – und wann Sie besser beim alten Kredit bleiben.

Wann der alte Kredit weiterlaufen soll

Nicht ablösen, wenn:

  • Restlaufzeit unter 12 Monaten
  • Zinsdifferenz unter 0,5 Prozentpunkten
  • Vorfälligkeitsentschädigung höher als Ersparnis
  • sehr niedriger Bestandszins (z. B. unter 4 %)
  • günstige Bestandskonditionen ohne Bonitätsänderung

Wann sich die Ablösung lohnt

Ablösung lohnt sich klar bei:

  • Restlaufzeit über 24 Monaten
  • Zinsdifferenz ab 1 Prozentpunkt
  • mehreren parallelen Krediten zur Konsolidierung
  • teurem Dispokredit (über 9 %)
  • Kreditkarten-Teilzahlungen (über 12 %)
  • verbesserter eigener Bonität seit Vertragsabschluss

Fazit: Faustregel: Ab 0,5 Prozentpunkten Zinsdifferenz und 12 Monaten Restlaufzeit fängt sich die Ablösung in der Regel zu lohnen – nach Abzug der Vorfälligkeitsentschädigung. Eine konkrete Rechnung lohnt sich immer.

FAQ Kredit ablösen

Häufige Fragen zur Kreditablösung

Was bedeutet einen Kredit ablösen?
Einen Kredit ablösen bedeutet, ihn vorzeitig zurückzuzahlen – meist mit dem Geld eines neuen, günstigeren Kredits. Das Ergebnis: niedrigere Zinsen, niedrigere Monatsrate oder beides. Mehrere parallele Kredite können bei der Ablösung zu einem zusammengefasst werden.
Faustregel: Bei Zinsdifferenz von mindestens 0,5 Prozentpunkten und Restlaufzeit über 12 Monaten lohnt sich die Ablösung in der Regel – auch nach Abzug der Vorfälligkeitsentschädigung. Bei höheren Zinsdifferenzen oder längeren Restlaufzeiten wird die Ersparnis entsprechend größer.
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr für die vorzeitige Rückzahlung Ihres Kredits. Sie ist nach §502 BGB gesetzlich gedeckelt: maximal 1 % der Restschuld bei Restlaufzeit über einem Jahr, maximal 0,5 % bei Restlaufzeit unter einem Jahr. Bei 15.000 Euro Restschuld also höchstens 150 Euro.
Ja, bei Verbraucherkrediten haben Sie nach §500 BGB das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen. Die Bank darf nur die gesetzlich gedeckelte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Eine längere Sperrfrist gibt es bei Verbraucherkrediten nicht.
Sie nehmen den neuen Kredit auf, erhalten die Auszahlung und überweisen die Restschuld plus Vorfälligkeitsentschädigung an die alte Bank. Manche Banken bieten direkte Ablösung an – die neue Bank überweist dann direkt an die alte. Wichtig: Lassen Sie sich von der alten Bank schriftlich bestätigen, dass der Kredit vollständig getilgt ist.
Sehr oft ja, vor allem wenn die alten Kredite zu unterschiedlichen, hohen Zinsen abgeschlossen wurden. Sie haben am Ende nur noch eine Monatsrate, eine Bank und meist günstigere Konditionen. Voraussetzung: Ihre Bonität trägt die neue, höhere Kreditsumme.
Bei Kreditverträgen ab 2010 mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung kann der "Widerrufsjoker" greifen: Sie können den Vertrag auch nach Jahren noch widerrufen und der Kredit muss ohne Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst werden. Bei Verdacht auf eine fehlerhafte Belehrung lohnt sich eine kostenlose Erstberatung beim Verbraucherschutz oder einem Fachanwalt.
Ein abgelöster Kredit wird der SCHUFA als "vertragsgemäß erfüllt" gemeldet – das ist neutral oder sogar leicht positiv. Die Konditionsanfrage für den neuen Kredit über kredit24.com ist Schufa-neutral. Erst der tatsächliche Vertragsabschluss wird als neuer Kredit gemeldet.

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