Einen Kredit abzulösen bedeutet: Sie nehmen einen neuen Kredit zu besseren Konditionen auf und zahlen damit den oder die alten Kredite vorzeitig zurück. Das Ergebnis: niedrigere Monatsrate, geringere Zinskosten oder beides. Besonders attraktiv ist die Ablösung bei Krediten, die vor mehreren Jahren zu deutlich höheren Zinsen abgeschlossen wurden – oder bei mehreren parallel laufenden Krediten, die zusammengelegt werden sollen.
Auch teure Dispokredite lassen sich ablösen. Wer dauerhaft im Dispo ist und Zinsen von 9–14 % zahlt, kann mit einem Ratenkredit bei 5–7 % schnell mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen. Mehr Details auch auf unserer Umschuldungsseite.
Wichtig: Vor der Ablösung sollten Sie die Vorfälligkeitsentschädigung des bestehenden Kredits berücksichtigen. Banken dürfen diese Gebühr nach §502 BGB berechnen – maximal 1 % der Restschuld (bzw. 0,5 % bei Restlaufzeit unter einem Jahr). Erst wenn die Zinsersparnis nach Abzug der Vorfälligkeitsentschädigung positiv ist, lohnt sich die Ablösung wirklich.
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der "Preis" für die vorzeitige Rückzahlung Ihres Kredits. Banken berechnen sie als Ausgleich für die entgangenen Zinseinnahmen. Bei Verbraucherkrediten ist die Höhe gesetzlich gedeckelt: maximal 1 % der Restschuld bei Restlaufzeit über einem Jahr, maximal 0,5 % bei Restlaufzeit unter einem Jahr. Bei einer Restschuld von 15.000 Euro fällt also höchstens 150 Euro Vorfälligkeitsentschädigung an.
Eine Faustregel zur Beurteilung der Ablöse-Lohnhaftigkeit: Wenn die Zinsdifferenz zwischen altem und neuem Kredit mindestens 0,5 Prozentpunkte beträgt und die Restlaufzeit noch mindestens 12 Monate hat, lohnt sich die Ablösung in der Regel auch nach Vorfälligkeitsentschädigung. Bei größeren Zinsdifferenzen oder längeren Restlaufzeiten wird die Ersparnis entsprechend höher.
Sonderfall: Manche älteren Kreditverträge enthalten Klauseln, die eine Ablösung erschweren oder höhere Vorfälligkeitsentschädigungen vorsehen. Prüfen Sie Ihren Kreditvertrag genau – oder lassen Sie ihn prüfen. Bei Verträgen ab 2010 mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung kann sogar ein "Widerrufsjoker" greifen, der eine Ablösung ohne Vorfälligkeitsentschädigung ermöglicht.
Diese Situationen sind klassische Fälle für eine erfolgreiche Kreditablösung:
Kredit aus 2018–2022 mit Zinsen über 7 % – heute günstiger refinanzieren
Zwei oder mehr Kredite zu einem zusammenfassen – nur noch eine Rate
Dauerhafter Dispo mit 10–14 % – durch günstigen Ratenkredit ersetzen
Teilzahlung der Kreditkarte (15–20 %) ablösen und sparen
Bestehenden Autokredit zu besseren Konditionen ablösen
Bei mehr als 24 Monaten Restlaufzeit lohnt sich der Wechsel besonders
Hier sehen Sie konkret, wie viel Sie durch eine Kreditablösung sparen können – nach Abzug der Vorfälligkeitsentschädigung:
Beispielrechnungen für die Ersparnis durch Ablösung:
| Kreditsumme | Laufzeit | Eff. Jahreszins | Monatsrate (ca.) | Gesamtbetrag (ca.) |
|---|---|---|---|---|
| 5.000 € | 24 Mon. Restlaufzeit | 8,99 → 5,99 % | VFE ca. 50 € | Ersparnis ca. 110 € |
| 10.000 € | 36 Mon. Restlaufzeit | 8,49 → 5,99 % | VFE ca. 100 € | Ersparnis ca. 280 € |
| 15.000 € | 48 Mon. Restlaufzeit | 7,99 → 5,99 % | VFE ca. 150 € | Ersparnis ca. 470 € |
| 20.000 € | 60 Mon. Restlaufzeit | 8,49 → 5,99 % | VFE ca. 200 € | Ersparnis ca. 1.180 € |
| 30.000 € | 60 Mon. Restlaufzeit | 8,99 → 6,49 % | VFE ca. 300 € | Ersparnis ca. 1.860 € |
VFE = Vorfälligkeitsentschädigung. Beispielrechnungen mit gerundeten Werten. Tatsächliche Ersparnis hängt von individuellen Konditionen ab.
Tipp: Eine Faustregel besagt: Bei Restlaufzeit über 12 Monaten und Zinsdifferenz ab 0,5 Prozentpunkten lohnt sich die Ablösung fast immer – auch nach Abzug der Vorfälligkeitsentschädigung.
Vor der Entscheidung sollten Sie diese Punkte konkret durchrechnen. Hier die wichtigsten Faktoren:
Diese Werte brauchen Sie für die Ablöse-Berechnung:
| Kreditsumme | Laufzeit | Eff. Jahreszins | Monatsrate (ca.) | Gesamtbetrag (ca.) |
|---|---|---|---|---|
| Restschuld | aus Tilgungsplan | aktuell | in € genau | Basis für Berechnung |
| Restlaufzeit | in Monaten | verbleibend | für VFE-Höhe | unter 1 Jahr → 0,5 % |
| Effektivzins alt | aus Vertrag | jährlich | tatsächlich | inkl. Bearbeitungskosten |
| Effektivzins neu | aus Angebot | jährlich | gewünscht | aus Vergleichsangebot |
| Vorfälligkeitsentschädigung | max. 1 % | der Restschuld | 0,5 % unter 1 Jahr | nach §502 BGB |
| Bearbeitungskosten | beim neuen Kredit | meist 0 € | eff. Zins enthält alles | transparent prüfen |
Diese Werte finden Sie im Tilgungsplan Ihres bestehenden Kredits oder im Online-Banking. Der Tilgungsplan ist auf Anfrage bei Ihrer Bank erhältlich.
Wichtig: Die Ablöse-Berechnung über kredit24.com ist Schufa-neutral. Sie können verschiedene Szenarien durchspielen, ohne Ihren Score zu belasten.
Sehen Sie im Tilgungsplan Ihres bestehenden Kredits die aktuelle Restschuld und Restlaufzeit nach. Notieren Sie zusätzlich den effektiven Jahreszins. Bei Online-Krediten finden Sie diese Daten meist im Online-Banking, ansonsten auf Anfrage bei Ihrer Bank.
Mit dem Online-Rechner geben Sie die Restschuld als Wunschsumme ein und wählen eine passende Laufzeit. Wichtig: Den effektiven Jahreszins als Vergleichsgröße nehmen. Berechnen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung (max. 1 % der Restschuld) und prüfen Sie, ob die Ersparnis positiv bleibt.
Antrag online stellen, per Video-Ident identifizieren und Vertrag elektronisch unterzeichnen. Nach Auszahlung des neuen Kredits zahlen Sie den alten Kredit vorzeitig zurück. Manche Banken bieten direkte Ablösung an – die neue Bank überweist dann direkt an die alte Bank.
Alle Daten werden sicher und verschlüsselt übertragen.
Kein Abschluss nötig – die Anfrage ist vollständig kostenfrei.
Die Konditionsanfrage hat keine Auswirkung auf Ihren Schufa-Score.
Ihr Antrag wird mit Angeboten verschiedener Kreditgeber abgeglichen.
Unsere Inhalte werden mit dem Ziel erstellt, komplexe Finanzthemen rund um Kreditablösung und Umschuldung verständlich und transparent aufzubereiten. Dabei achten wir auf:
Gerade beim Thema Kreditablösung und Vorfälligkeitsentschädigung ist es wichtig, realistische Erwartungen zu setzen. Die auf dieser Seite genannten Beispielrechnungen sind repräsentativ – die individuelle Ersparnis hängt von Restschuld, Restlaufzeit, Zinsdifferenz und Vorfälligkeitsentschädigung ab.
Die Inhalte dienen der Orientierung. Bei rechtlichen Detailfragen zum Widerrufsrecht oder bei sehr alten Kreditverträgen empfehlen wir, im Zweifel eine unabhängige Verbraucherschutzberatung zu konsultieren.
Für die Ablösung brauchen Sie sowohl Daten zum bestehenden als auch zum neuen Kredit. Diese Angaben sollten Sie vorbereiten:
Aktuelle Restschuld, Restlaufzeit, effektiver Jahreszins. Diese Daten finden Sie im Tilgungsplan oder im Online-Banking. Bei Bedarf bei der Bank anfordern.
Ihr aktuelles Nettoeinkommen und Ihre Beschäftigungssituation. Bei verbesserter Bonität seit Abschluss des Altvertrags lohnt sich der Wechsel oft besonders.
Maximal 1 % der Restschuld bei Restlaufzeit über einem Jahr (sonst 0,5 %). Genaue Höhe können Sie bei der alten Bank erfragen.
Ein fester Wohnsitz in Deutschland und eine saubere SCHUFA-Auskunft sind Grundvoraussetzungen für den neuen Kredit. Die Konditionsanfrage selbst ist Schufa-neutral.
Alle Angaben werden SSL-verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Vermittlung passender Kreditangebote verwendet – nicht weitergegeben, nicht verkauft.
Nicht in jedem Fall ist eine Ablösung sinnvoll. Hier die Faustregeln, wann sich der Wechsel lohnt – und wann Sie besser beim alten Kredit bleiben.
Nicht ablösen, wenn:
Ablösung lohnt sich klar bei:
Fazit: Faustregel: Ab 0,5 Prozentpunkten Zinsdifferenz und 12 Monaten Restlaufzeit fängt sich die Ablösung in der Regel zu lohnen – nach Abzug der Vorfälligkeitsentschädigung. Eine konkrete Rechnung lohnt sich immer.
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